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Förderverein Reitschule2024-12-13T21:11:39+00:00

Der Förderverein Reitschule Bezweckt Eine Breit Abgestützte Materielle Und Moralische Unterstützung Der Interessensgemeinschaft Für Eine Kulturelle Nutzung Der Reitschule (IKUR) Und Setzt Sich Für Eine Integrale Erhaltung Der Reitschule Ein.

Der Verein anerkennt und unterstützt die allgemeinen Grundsätze, insbesondere die Statuten und das Nutzungskonzept der IKUR.

Unterstützung

Der Förderverein Reitschule unterstützt Projekte der Reitschule und aus deren Umfeld. In den letzten Jahren konnten wir grosse (Jubiläumsbuch, Umbauten, Lichtanlage), kleine (Frauenchor, Filmclips, Ausstellungen) und manchmal auch keine (Pandemie) Projekte unterstützen. Hast du ein Projekt das Support braucht? Dann schreib uns an!

Bitte beachte auch unsere Richtlinien für die Unterstützung von Projekten.

Ein Selbst – Verständnis

Der FV wurde im Mai 1988 gegründet und verzeichnete bald darauf einen Mitgliederbestand von gegen 1000 Personen. Sie alle solidarisierten sich damals mit den Reitschule – Betreiber*innen im Kampf gegen den drohenden Abbruch der Reitschule (NA – Initiative „Sport statt AJZ“).

In den folgenden Jahren unterstützte der FV die Reitschule regelmässig moralisch und materiell bei deren Bestrebungen für eine umfassende kulturelle Nutzung der Reitschule – Räume.

Die Unterstützung gipfelte jeweils in den Abstimmungskämpfen, weiteren Volksabstimmungen, deren Initianten direkt oder verdeckt das Ende der autonomen, nicht kommerziellen Kultur in der Reitschule forderten.

Der Förderverein versteht sich auch als Vermittler zwischen den Reitschule – Betreiber*innen und den städtischen Behörden und Verwaltungsstellen.

Der Förderverein stellt sich eindeutig hinter diejenigen Kräfte, welche einen geordneten, gefahrlosen Betrieb wollen und zusammen mit der Stadt nach Lösungen suchen. Beispiel: die Drogenszene vom Vorplatz.

Der Vorstand des FV trifft sich regelmässig alle zwei Monate in einem Raum der Reitschule.

Aktuell

Im Jahr 2023 ist der Förderverein Reitschule bereits 35 Jahre alt geworden! An unserer Jubiläums-Jahresversammlung war auch das Radio RaBe dabei und hat über den Förderverein und seine Geschichte berichtet. Hier kannst du den Beitrag nachhören!

Werde Mitglied

Der Förderverein Reitschule unterstützt die Reitschule und ihr Umfeld finanziell bei der Durchführung von Projekten und Initiativen.

Vorstand

Förderverein Reitschule

(Stand: 14.08.2024)

Anna Jegher
Andreas Krummen
Paula Zysset
Michael Sutter
Andreas Berger

IKUR-Vertretung:
Beat Stähli

Administration:
Leta Ommerli
E-Mail: foerderverein@reitschule.ch

Termine

Vorstandssitzungen immer mittwochs um 12.30 im Souli
(wenn nicht anders vermerkt)

Termine 2025

15.1 / 19.3. / 14.5. / 13.8. (18.00, vor der jv 19.00)/ 15.10. / ca. 10.12.(jahresessen, ab 18.30)

Nächste Jahresversammlung FöVe:

13.8 ab 19.00 Uhr

Betriebsgruppensitzungen BG:

jeweils Di 18:30 reguläre BG-Sitzungen teilnahme seitens FVRS spontan

Stadtgespräche:

vierteljährlich

Statuten

I. Name, Sitz und Zweck
Art.1

Unter dem Namen „Förderverein Reitschule“ besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Bern.

Art.2

Der Verein bezweckt eine materielle und ideelle Unterstützung der Interessensgemeinschaft für eine kulturelle Nutzung der Reitschule (IKUR) und setzt sich für die Erhaltung der Reitschule als Ort der kulturellen Begegnung und politischen Auseinandersetzung ein. Der Verein anerkennt und unterstützt die allgemeinen Grundsätze, insbesondere die Statuten und das Nutzungskonzept der IKUR, die diesen Statuten beigelegt sind.

Der Verein kann seine Zielsetzungen in rechtlichen Verfahren jeder Art vertreten.

II. Mitgliedschaft
Art.3

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sein.

Art.4

Über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

Art.5

Natürliche Personen bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von mindestens Fr. 30.-, juristische Personen und kulturelle oder politische Gruppierungen mindestens Fr. 100.-.

III. Die Organe

Mitgliederversammlung

Art. 6

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet einmal jährlich statt. Die Mitglieder werden spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Traktanden eingeladen.

Art. 7

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die KassierIn, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die vom Vorstand unterbreiteten Vereinsaktivitäten.

Vorstand

Art.8

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Die KassiererIn des Vereins ist berechtigt, den Verein gegen Aussen bindend zu vertreten.

IV. Auflösung
Art. 9

Bei Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an den Verein IKUR, besteht er nicht mehr, geht das Vereinsvermögen an eine nicht kommerzielle Kulturorganisation.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 18. Mai 1988 beschlossen.

An den Jahresversammlungen vom 5. Juni 2002, vom 15. August 2012, vom 18. August 2021 und vom 14. August 2024 wurden sie revidiert.

16.08.2024

Anhang:

Manifest Reitschule Bern
Statuten Ikur Bern

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